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Gesetzeszeugnis: Eine Brücke zwischen verschiedenen Rechtssystemen

26 September 2023

Wir werden häufig um die Erstellung von Gesetzeszeugnissen (bzw. Ehefähigkeitszeugnissen) im russischen und ukrainischen Recht gebeten. Erst kürzlich stellte sich die Frage nach dem PACS in Frankreich (vergleichbar mit der sog. „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ in Deutschland). 


In der heutigen Welt wird das Gesetzeszeugnis, d. h. die Bescheinigung eines ausländischen Rechtsanwalts oder einer ausländischen Behörde über die Existenz, den Inhalt und die Auslegung eines ausländischen Gesetzes, zu einem besonders gefragten Rechtsakt. Der Grund dafür ist, dass die Kapital- und Güterströme immer internationaler werden und Personen unterschiedlicher Herkunft miteinander agieren, was die Gefahr von Rechtskollisionen mit sich bringt, die grundsätzlich vermieden werden sollten.   


Spezifische Gesetzeszeugnisse können sich auf das Bestehen oder die Wirkungen eines ehelichen Güterstandes, die Erbfolge, das Gesellschaftsrecht und die Befugnisse der Geschäftsführer, das Handels- oder Verwaltungsrecht beziehen. In Bezug auf den Personenstand z. B. in Frankreich kann der Certificat de coutume gemäß den Bestimmungen der Instruction Générale Relative à l'Etat Civil vom 11. Mai 1999 insbesondere beantragt werden, um:   

  • Den Inhalt des ausländischen Rechts nachzuweisen (z. B. bei Adoptionsverfahren).
  • Es einem Standesbeamten ermöglichen, zu überprüfen, ob der Ausländer die Voraussetzungen für eine Eheschließung (oder einen PACS) in Frankreich erfüllt, insbesondere das Bestehen einer früheren Ehe (Ehefähigkeitszeugnis).
  • Sich auf ein ausländisches Recht berufen, das weniger strenge Voraussetzungen für die Eheschließung vorsieht als das französische Recht. 

Es ist zu beachten, dass der Standesbeamte, wenn die Anwendung des ausländischen Rechts gegen die französische öffentliche Ordnung verstoßen würde, sollte dieser Verstoß offensichtlich sein, die Eheschließung verweigern muss. Sollten Zweifel bestehen, hat er die Eheschließung auszusetzen und die Staatsanwaltschaft, um eine Stellungnahme zu ersuchen. 


Was Russland oder die Ukraine betrifft - Länder, für die unsere Kanzlei zuständig ist -, so müssen deren Staatsangehörigen oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, wenn sie in Deutschland, Österreich oder Schweiz heiraten wollen. In bestimmten Situationen können die konsularischen Dienste jedoch sehr lange hierfür benötigen oder zögern, diese auszustellen. Dies könnte der Fall sein, wenn es um die Ausstellung einer Bescheinigung für den Abschluss einer „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (Deutschland) oder PACS (Frankreich) geht, die im russischen und ukrainischen Recht unbekannt sind. In einer solchen Situation ist eines von einem russischen bzw. ukrainischen Rechtsanwalt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis die günstigere Alternative.

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