Einvernehmlicher und gerichtlicher Einzug von Forderungen in Frankreich und weltweit
Oft stellt der Einzug von Forderungen wirtschaftlich und rechtlichh das letzte Mittel dar. Aufgrund dieser Besonderheit ist dieser Schritt an ganz bestimmte Regeln gebunden. In einem grenzüberschreitenden Kontext kann solch ein Einzug von Forderungen ein eigenes Tätigkeitsfeld für einen Anwalt darstellen. Der Erfolg hängt von vielen Herausforderungen ab, die es zu meistern gilt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen.
Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei von Paris aus für seine Mandanten beim Einzug Ihrer Forderungen tätig und das in ganz Frankreich, Deutschland und Russland.
Wir konnten zahlreiche positive Urteile erzielen (Zahlungsurteile) insbesondere in Russland, einem auf rechtlicher und gerichtlicher Ebene bekanntermaßen nicht einfachem Land. Diese Urteile konnten im weiteren Verlauf vollstreckt werden bis zum Erhalt der Zahlungen durch unsere europäischen Gläubiger.
Unsere Mittel und Erfahrungen – Ihre Streitkraft
Die Kanzlei AK Avocats bietet rechtliche und gerichtliche Mittel, angepasst an die jeweilige Phase des Prozesses :
- Erarbeitung der vorgerichtlichen und gerichtlichen Strategie,
- Suche des Schuldners und Erfassung seiner Vermögenswerte,
- Sicherungsmaßnahmen (Pfändungen),
- Eventuelle Verhandlungen,
- Befassung des Gerichts und Erhalt eines Urteils,
- Umsetzung der Vollstreckungsmaßnahmen.
Erfolgreicher Einzug der Forderungen
Ein finanzielles Gleichgewicht zwischen der Streitsache, ihrem Zweck und den Kosten stellt eines unserer Hauptprinzipien dar. Wir antizipieren und klären unsere Gläubiger über die Risiken, die Prozesskosten und die Erstattungsregeln dieser Gebühren in den verschiedenen Ländern auf.